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Altenzentrum St. Rochus erhält Qualitätssiegel
als verbraucherfreundliche Pflegeeinrichtung
„Grüner Haken“ durch BIVA verliehen -
Individuelle Betreuung besonders gelobt

DIEBURG. Wer als Pflegebedürftiger oder Angehöriger heutzutage ein geeignetes Senioren- oder Pflegeheim sucht, möchte sicher gehen, dass auch in der neuen Umgebung die gewohnte Eigenständigkeit und Privatsphäre gewahrt bleibt. Doch wie lässt sich verlässlich herausfinden, ob die Qualität einer Einrichtung den Vorstellungen entsprechen wird und auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnitten ist? Dafür hat die Bundesinteressenvertretung der Nutzerinnen und Nutzer von Betreuungsangeboten im Alter und bei Behinderung e.V. (BIVA) mit Unterstützung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz den „Grünen Haken“ ins Leben gerufen, der anhand eines einheitlichen umfangreichen Kriterienkataloges die Wohn- und Lebensqualität und das Angebot von Pflegeeinrichtungen aus Sicht von Bewohnern und Angehörigen testet und bewertet. Die Ergebnisse derer, die sich einer freiwilligen Qualitätskontrolle der BIVA stellen, werden in der bundesweiten Datenbank www.heimverzeichnis.de veröffentlicht. Auf der Webseite bekommen Verbraucher anhand verschiedener Suchkriterien geeignete Einrichtungen mit Kontaktdaten, ihren Leistungen und Angeboten aufgezeigt und finden eine Bewertung der Verbraucherfreundlichkeit des Hauses anhand der Kriterien „Autonomie“ der Bewohnerinnen und Bewohner, die Möglichkeiten der „Teilhabe“ am Leben im und außerhalb des Heimes sowie der „Menschenwürde“. Mindestens 80 Prozent der Kriterien in jeder der drei Bereiche müssen erfüllt sein, damit eine Verbraucherfreundlichkeit bescheinigt wird.

Das Altenzentrum St. Rochus hat sich vor kurzem dieser freiwilligen Prüfung durch die BIVA e.V. gestellt und wurde als verbraucherfreundliche Alten- und Pflegeeinrichtung mit dem „Grünen Haken“ ausgezeichnet. Bei der eintägigen Begutachtung des Hauses wurde neben einem Gespräch mit Heim-, Pflegedienstleitung und Seniorenvertretern das Altenzentrum einer intensiven Begutachtung auf Wohn- und Lebensqualität unterzogen. Insbesondere interessierten die pflegerische Betreuung, Veranstaltungsangebote, die Qualität und Auswahl des Essens und die Ausstattung der Zimmer. Besonders punkten konnte das Dieburger Altenzentrum bei der Art und dem Umfang der individuellen Betreuung und persönlichen Ansprache sowohl im Hausrestaurant als auch bei der Alltagspflege. Sehr gut gefielen dabei zum einen die Betreuungsangebote für Bewohner, die Betreuung wünschen und zum anderen die individuelle Ansprache für diejenigen, die eine besondere Betreuung brauchen. Außerordentliches Lob gab es zudem für die Qualität des Essens und die abwechslungsreichen Auswahlmöglichkeiten. Darüber freut sich Heimleiterin Marita Averbeck: „Wir sind ein kleines Haus und können es uns leisten, ganz individuell auf die Bedürfnisse der Bewohner einzugehen.“ Optimiert werden könnte noch, so die Bewertung der Prüfung, die Erreichbarkeit der Leitungskräfte, indem Gesprächszeiten und ein Wegweiser ausgehängt würden. „Das ist eine gute Idee, die wir demnächst umsetzen werden“, sagt Averbeck dazu. „Aber wenn ein Bewohner oder Angehöriger Fragen hat, kommt er direkt bei uns vorbei. Wir haben immer ein offenes Ohr für unsere Bewohner und deren Angehörige.“

Averbeck ist froh, dass es endlich eine Initiative gibt, die anhand der Erwartungen und Bedürfnisse von Bewohnern und Angehörigen eine Hilfestellung bei der passenden Wahl der Einrichtung bietet. Was die Qualität der medizinischen, technischen und pflegerischen Versorgung betrifft, so prüfe die Heimaufsicht und der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK). „Auch bei der Prüfung durch den MDK im Herbst hat das Altenzentrum St. Rochus die Note >sehr gut< erhalten und liegt damit über dem Landesdurchschnitt von 1,5“, freut sich die Heimleiterin. „Der ‚Grüne Haken’ hat damit untermauert, was uns der MDK bescheinigt hatte.“ Das Qualitätssiegel, das am Eingang des Hauses neben dem Prüfergebnis des MDK ausgestellt ist, gilt für ein Jahr und wird danach einer erneuten Begutachtung unterstellt.